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   OLG Koblenz, 22.05.2000 - 13 UF 690/99   

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https://dejure.org/2000,5552
OLG Koblenz, 22.05.2000 - 13 UF 690/99 (https://dejure.org/2000,5552)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.05.2000 - 13 UF 690/99 (https://dejure.org/2000,5552)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Mai 2000 - 13 UF 690/99 (https://dejure.org/2000,5552)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugewinnausgleich; Anfechtung; Vermögenswert; Ehegatte; Ehe; Arglistige Täuschung; Erledigung; Kausalität

  • Judicialis

    BGB § 1378; ; BGB § 123

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1378 § 123
    Arglistanfechtung einer Vereinbarung über den Zugewinnausgleich mit Abgeltungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Koblenz - 40 F 117/99
  • OLG Koblenz, 22.05.2000 - 13 UF 690/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1975 - II ZR 109/74

    Anerkennung einer partiellen Geschäftsunfähigkeit auf Grund für einen Menschen

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.05.2000 - 13 UF 690/99
    Der Kausalzusammenhang ist in diesen Fällen nämlich zu verneinen, wenn die getäuschte Partei den Vergleich ohne Rücksicht auf den Umfang der Täuschung abgeschlossen hat, oder wenn sie den Umfang der Täuschung erkannt und sich dennoch - in zutreffender Kenntnis des Sachverhalts - zum Abschluss des Vergleichs entschlossen hat (BGH WM 1972, 1443, 1476; WM 1975, 1279; DB 1976, 141; Kramer in Münchner Kommentar, 3. Aufl., § 123 BGB Rnr. 9).

    Durch die Vereinbarung wurde gerade auch die streitige und ungewisse Frage über jeweils weiteres und verschwiegenes Vermögen beigelegt mit der Folge, dass ein Irrtum hierüber im Rahmen des § 779 BGB unbeachtlich ist und allenfalls zu einer Anfechtung nach § 123 BGB berechtigen würde, dessen Voraussetzungen - wie erörtert - allerdings auch nicht vorliegen (BGH WM 1975, 1279, 1281, 1282; NJW 59, 2109).

  • BGH, 27.04.1972 - II ZR 150/68

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Vergleiches - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.05.2000 - 13 UF 690/99
    Der Kausalzusammenhang ist in diesen Fällen nämlich zu verneinen, wenn die getäuschte Partei den Vergleich ohne Rücksicht auf den Umfang der Täuschung abgeschlossen hat, oder wenn sie den Umfang der Täuschung erkannt und sich dennoch - in zutreffender Kenntnis des Sachverhalts - zum Abschluss des Vergleichs entschlossen hat (BGH WM 1972, 1443, 1476; WM 1975, 1279; DB 1976, 141; Kramer in Münchner Kommentar, 3. Aufl., § 123 BGB Rnr. 9).
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